Herzlich willkommen beim Verband leitender Lehrkräfte an Podologieschulen e.V.

Mit der Gründung des "Verbands leitender Lehrkräfte an Podologieschulen (VLLP) e.V." im März 2017 wurde endlich ein neues und juristisch verbindliches Gremium als Plattform für die Zusammenarbeit der Podologieschulen und die Weiterentwicklung der Podologieausbildung geschaffen. Mitglieder können alle leitenden Lehrkräfte (Leitung und stellvertretende Leitung) von staatlich anerkannten Podologieschulen werden, auch Lehrende an Podologieschulen und interessierte Podolog:innen sind als außerordentliche Mitglieder herzlich willkommen und zur Mitarbeit eingeladen.

Der VLLP versteht sich als Sprachrohr im Erfahrungsaustausch für alle ausbildungsrelevanten Fragen. Eines der wichtigen Ziele des VLLP ist die Novellierung der Podologieausbildung und die bundesweite Schulgeldfreiheit. Der VLLP ist Mitglied im interdisziplinären Verband VAST (Verband für Ausbildung und Studium in den Therapieberufen) und hat in Form der IP (Interessengemeinschaft Podologie) ein Netzwerk mit allen relevanten Berufsverbänden der Podologie gegründet. Arbeitskreise und Fachausschüsse sollen die Arbeit des Verbandes effizient machen und wissenschaftlich untermauern. Als wichtige Projekte tagen regelmäßig die beiden verbandsübergreifenden Arbeitsgruppen:
„Zukunft Podologie“ - zum Thema Ausbildungsnovellierung und
„Netzwerk Podologie“ – zum Thema Förderung der Zusammenarbeit Schule/Praxis

Wir freuen uns auf weitere Unterstützung, Ihre Mitarbeit und Mitgliedschaft!!

Ein weiterer Schritt - in Bayern Schulgeldfreiheit

Als erstes Bundesland hat Bayern am 18.09.2018 beschlossen das Schulgeld für die Ausbildung in den Therapieberufen Podologie, Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie abzuschaffen. Das Schulgeld soll ab dem zweiten Schulhalbjahr 2018/19 entfallen. Bundesgesundheitsminister Spahn lobte diesen Schritt als "starkes Signal für diese Berufe" und als große Unterstützung bei seinem Ziel, das Schulgeld bundesweit abzuschaffen. Pressemitteilung der bayrischen Staatskanzlei vom 18.09.2018

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