Der Beruf des Podologen
Podologen sind Fachexperten rund um die präventive Gesunderhaltung und Therapie von Fußproblemen.
Der noch junge Gesundheitsfachberuf zählt zu den nichtärztlichen Heilberufen und genört wie die Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Diätassistenz zu den Gesundheitstherapieberufen. Seit 2002 regelt das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen die Berufausübung und die Führung der Berufsbezeichnung.
Der Podologe / medizinische Fußbfleger bietet fachgerechte Behandlung und Beratung und arbeitet eng mit dem Arzt zusammen. Bestehen krankhafte Veränderungen an Haut und Nägeln oder besteht der Verdacht, dass sich aufgrund von z.B. Diabetes mellitus Fußkomplikationen entwickeln könnten, ist reine kosmetische Fußpflege als präventiv-pflegerische Maßnahme bei intakter und nicht krankhaft veränderter Haut und Nägeln nicht mehr möglich.
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden beinhaltet die Ausbildung 3000 Stunden: die medizinische Grundausbildung mit den Schwerpunkten Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Hygiene und Mikrobiologie, Arzneimittellehre und Theoretische Grundlagen der Podologischen Therapie, sowie im praktischen und fachpraktischen Unterricht das praktische Erlernen, Anweden und Vertiefen der podologischen Therapien und Spezialtechniken.
Da die Vorgabe der Rahmenbedigungen Ländersache ist, werden an den rund 40 deutschen Podologieschulen individuell sehr unterschiedliche Konzepte angeboten. Eine Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre in Vollzeit und bis zu vier Jahren in Teilzeit, die schulische Ausbildung von 2000 Stunden und die fachpraktischen Phasen von 1000 Stunden in verschiedenen medizinischen Einrichtungen und podologischen Praxen wechseln sich ab oder finden parallel statt, um einen ständigen Praxisbezug zu erreichen.
Für die gesetzlichen Grundlagen folgen Sie bitte dem Link: Ausbildungs- und Prüfungsordnung Podologie