Zugang zur Ausbildung

Die Zugangsvoraussetzungen, um an der Ausbildung teilnehmen zu können, sind

  • Mittlerer Schulabschluss, Realschulabschluss, Fachoberschulreife (FOR)
  • Hauptschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige staatich anerkannte Berufsausbildung oder um das zehnte Schuljahr erweiterte Schulbildung
  • bei im Ausland erworbenem Schulabschluss Anerkennung der Gleichwertigkeit
  • Ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit der Ausbildung und Berufsausübung

ein ausreichender Impfschutz (Hepatitis B) ist empfehlenswert

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