Zugang zur Ausbildung
Die Zugangsvoraussetzungen, um an der Ausbildung teilnehmen zu können, sind
- Mittlerer Schulabschluss, Realschulabschluss, Fachoberschulreife (FOR)
- Hauptschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige staatich anerkannte Berufsausbildung oder um das zehnte Schuljahr erweiterte Schulbildung
- bei im Ausland erworbenem Schulabschluss Anerkennung der Gleichwertigkeit
- Ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit der Ausbildung und Berufsausübung
ein ausreichender Impfschutz (Hepatitis B) ist empfehlenswert